Gute Jugendarbeit kostet Geld. Da wir uns bemühen unsere Angebote möglichst kostengünstig (häufig sogar kostenfrei) anzubieten, sind wird auf die Unterstützung durch Spenden angewiesen. Wir freuen uns daher auch über die finanzielle Unterstützung in Form von Spenden. Da wir als gemeinnütziger Verein festgestellt sind, sind alle Spenden und Mitgliedsbeiträge auch bei der Steuererklärung abzugsfähig.

Spenden geht ganz einfach per Überweisung:

Empfänger: KjG Dinslaken
IBAN: DE88 3566 0599 1030 2410 09
BIC: GENODED1RLW
Verwendungszweck: Der Verwendungszweck muss das Wort Spende enthalten. Optional für die Spendenbescheinigung noch deine Adresse (siehe unten).

Spendenbescheinigung

Für Spenden bis 300€ benötigt das Finanzamt keine Spendenbescheinigung. Wir stellen diese daher nur auf Nachfrage aus. Als Nachweis ist der Kontoauszug sowie der Verweis auf diese Seite ausreichend.

Für die Ausstellung einer Spendenbescheinigung benötigen wir Namen und Anschrift des Spenders*der Spenderin. Dies kann einfach im Verwendungszweck ergänzt werden.

Sachspenden

Für Sachspenden nehmt bitte immer vorab Kontakt mit uns auf.

Steuerliche Informationen

Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Dinslaken unter der Steuernummer 101/5761/2372 mit Bescheid vom 24.04.2023 nach § 60a Abs. 1 AO festgestellt. Wir verfolgen nach unserer Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke. Dies wird insbesondere durch „Ferienlager, Gruppenstunden, Monatsaktionen, Bildungsangebote und Ausflüge“ verwirklicht.

Es wird bestätigt, dass alle Spenden nur zur Förderung der oben genannten Zwecke verwendet werden.