Gute Jugendarbeit kostet Geld. Da wir uns bemühen unsere Angebote möglichst kostengünstig (häufig sogar kostenfrei) anzubieten, sind wird auf die Unterstützung durch Spenden angewiesen. Wir freuen uns daher auch über die finanzielle Unterstützung in Form von Spenden. Da wir als gemeinnütziger Verein festgestellt sind, sind alle Spenden und Mitgliedsbeiträge auch bei der Steuererklärung abzugsfähig.

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Für Sachspenden nehmt bitte immer vorab Kontakt mit uns auf.

Steuerliche Informationen

Der KjG Dinslaken ist wegen Förderung kirchlicher und gemeinnütziger Zwecke nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamts Dinslaken unter der Steuernummer 101/5761/2372 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Wir verfolgen nach unserer Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke. Dies wird insbesondere durch „Ferienlager, Gruppenstunden, Monatsaktionen, Bildungsangebote und Ausflüge“ verwirklicht.

Es wird bestätigt, dass alle Spenden nur zur Förderung der oben genannten Zwecke verwendet werden.